Impressionen - Seminarräume Oberhaching

AGB


§ 1 Allgemeines

Die Gastveranstaltung steht in der Verantwortung der CAMPUS INSTITUT AG. Die Planung und Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Zuständigkeitsbereich der CAMPUS INSTITUT AG.

§ 2 Buchung und Vertragsabschluss

Der Termin einer Veranstaltung gilt für beide Vertragspartner als verbindlich vereinbart, sobald der CAMPUS INSTITUT AG eine schriftliche Buchungszusage vorliegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. 

Vorreservierungen von Seminarräumen sind für beide Vertragspartner bindend. Die CAMPUS INSTITUT AG behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist, die Seminarräume anderweitig zu vergeben. 

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung von Seiten der CAMPUS INSTITUT AG zu gewährleisten, ist es erforderlich, der CAMPUS INSTITUT AG rechtzeitig bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn einen Tagesablauf und die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Abweichung bei der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden der Abrechnung zu Grunde gelegt und gehen zu Lasten des Raumnutzers. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zu Grunde gelegt.

§ 3 Vergabe der Seminarräume

Dem Kunden werden die reservierten Seminarräume zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit der CAMPUS INSTITUT AG. 

Die CAMPUS INSTITUT AG behält sich die Zuweisung bestimmter Seminarräume vor, die der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer entsprechen. 

§ 4 Rechnungswesen

Die Kosten der Veranstaltung werden in einer Gesamtrechnung zusammengefasst und dem im Vertrag angegebenen Rechnungsempfänger zugeteilt. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den angegebenen Preisen enthalten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Raumnutzers. Die CAMPUS INSTITUT AG behält sich vor, danach Mahngebühren zu erheben. 

§ 5 Stornierung

Hat die CAMPUS INSTITUT AG begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann die CAMPUS INSTITUT AG die Veranstaltung absagen. 

Kann eine vereinbarte Veranstaltung aus Gründen, die die CAMPUS INSTITUT AG nicht zu verantworten hat, nicht durchgeführt werden, so behält die CAMPUS INSTITUT AG den Anspruch auf Zahlung der Stornierungsvergütung.

Die Höhe der Stornierungsvergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie den nachfolgenden Stornierungsfristen.

Diese lauten wie folgt:

Rücktrittsdatum

Stornokosten

bis 14 Tage
vor Veranstaltungstermin

50 % der vereinbarten Pauschale

bis 6 Tage
vor Veranstaltungstermin

75 % der vereinbarten Pauschale

bis 2 Tage 
vor Veranstaltungstermin
100 % der vereinbarten Pauschale

Es werden nur schriftliche Stornierungen berücksichtigt.

 § 6 Haftung

Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie durch Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. 

Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist mit der CAMPUS INSTITUT AG vor Beginn der Veranstaltung abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass Dekorationsmaterial oder andere Gegenstände den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

Die CAMPUS INSTITUT AG haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt das Haus keine Haftung.

Soweit die CAMPUS INSTITUT AG auf Wunsch für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die CAMPUS INSTITUT AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 7 Datenschutz 
Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogenen Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für verwaltungsinterne Zwecke der CAMPUS INSTITUT AG mittels EDV gespeichert und für die Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, nicht der CAMPUS INSTITUT AG verbundene Unternehmen, wird durch die CAMPUS INSTITUT AG ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Der Kunde hat der CAMPUS INSTITUT AG die wesentlichen Änderungen insbesondere bzgl. seiner Anschrift und E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Zustellungen an die zuletzt angegebene Adresse als wirksam. 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, das gesetzlich Zulässige in der Form zu vereinbaren, in der es dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten gerecht wird. 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

Für Streitigkeiten, die auf gütlichem Wege nicht beigelegt werden können, gilt für Kaufleute der Gerichtsstand München. 

§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München